
Fairer Wettbewerb
Im Umfeld der Unterzeichnung der Bilateralen III sind die kritischen Blicke auf die Europäische Union wieder verstärkt wahrzunehmen. Zu groß, zu mächtig, zuviel Bürokratie. Selbst hartnäckige Verfechter der EU haben diesen Argumenten nicht viel entgegenzusetzen.
Als ähnliches Ärgernis dürfen sicher die asiatischen Plattformen gelten, die auch den Schweizer Markt hart treffen. Ende 2024 fanden sich erstmals drei chinesische Anbieter in den Top 10 der beliebtesten Online-Händler in der Schweiz, ermittelte die Universität St. Gallen im Frühjahr 2025. Besonders fiel den Forschern der Aufstieg von Temu auf – erst 2022 gegründet und zwei Jahre später in der Schweiz schon auf dem vierten Platz, noch vor Digitec.ch und Brack.ch.
Temu und ähnlich arbeitende Plattformen wie Shein exportieren, ohne sich um Produktsicherheit und andere Standards in Europa zu kümmern. In der Schweiz und auch in der EU wird daher immer wieder der Ruf nach gleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen für alle. So hat der Handelsverband.swiss im September 2025 das Ziel bekräftigt, „sicherzustellen, dass ausländische Handelsplattformen wie Temu denselben rechtlichen Regeln in der Schweiz unterstellt werden wie inländische Händler“.
Damit wären wir doch wieder bei der EU. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist groß, mächtig, die reine Bürokratie. Und leider auch für Schweizer Hersteller von Bedeutung, zum Beispiel wenn sie unbefüllte Verpackungen in die EU exportieren, wie Rechtsanwältin Karola Krell Zbinden in diesem Heft herausstellt (Seite 16). Aber eins gilt doch: Die PPWR, sofern sie konsequent angewendet wird, stellt für alle Verpackungs-Unternehmen, die innerhalb der Union oder in die Union liefern, etwas Wichtiges her: gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle.
Ein gutes Frühjahr wünscht Ihnen
Stefan Becker

